Existenzminimum als Maßstab für ein Befreiung von Rundfunkgebühren

Eine Befreiung von den Rundfunkgebühren kommt auch dann in Betracht, wenn dem Betroffenen bei Zahlung dieser Gebühr nur ein Betrag unterhalb des Existenzminimums verbleibt.


Mit diesem Urteil erweiterte das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit sich bei einem geringen Einkommen von der Zahlung der Rundfunkgebühren (GEZ) zu befreien und entlastet damit Geringverdiener und Sozialleistungsempfänger. Wie die Richter ausführten, läge bei jeder anderen Entscheidung eine massive Ungleichbehandlung gegenüber anderen durch die gesetzlich vorgesehene Härtefallregelung Befreiten vor, in deren Folge der Rundfunkgebührenstaatsvertrag selbst verfassungswidrig wäre. Deshalb sei die Ungleichbehandlung auch nicht mit einer Verwaltungsvereinfachung zu rechtfertigen, weshalb jeder Gebührenzahler, dem durch die Rundfunkgebühren eine Zahlungsbelastung unter das Existenzminimum droht, einen Anspruch auf die Gebührenbefreiung hat.
 
Bundesverfassungsgericht, Urteil BverfG 1 BvR 3269 08 vom 30.11.2011
Normen: § 6 III RgebStV, Art 3 I GG
[bns]
 
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